AGB der Firma Hainhölzer Dental-Werkstatt GmbH

Verkaufs- und Lieferbedingungen

zwischen

der hadewe GmbH, Grambartstraße 10, 30165 Hannover, 0511 336399-0, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB/A 5253, vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Menzel und Christian Menzel, USt-Identifikations-Nr.: DE 115 680 996

– im Folgenden „Verkäufer“ –

und

den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden

– im Folgenden „Käufer“ –

§ 1

Vertragsgegenstand

 

1.       Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2.       Der Verkauf findet ausschließlich an Unternehmer statt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

 

3.       Der Vertrag kommt in jedem Fall in deutscher Sprache zustande. Dementsprechend  ist ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertragsschluss maßgeblich.

 

§ 2

Angebot und Vertragsschluss

 

1.       Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Webseite des Verkäufers oder in sonstigen Online-Shops stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

 

2.       Der Käufer gibt ein Vertragsangebot entweder telefonisch, per Email oder durch das Absenden einer Bestellung über einen Online-Shop gegenüber dem Verkäufer ab.

 

3.       Findet der Vertragsschluss durch das Abgeben einer Bestellung über einen Online-Shop statt, findet die rechtsverbindliche Bestellung durch Anklicken eines entsprechend gekennzeichneten Buttons statt. Vor Abgabe der Bestellung hat der Käufer Gelegenheit, seine Bestellung auf Eingabefehler zu überprüfen. In diesem Fall schickt der Verkäufer nach Abgabe der Bestellung dem Käufer eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die der Käufer ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

 

4.       Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande.

 

5.       Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen und Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

 

§ 3

Preise, Versandkosten

 

1.       Alle Preise, die im aktuellen Katalog und auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Transportkosten und bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

 

2.       Der Verkäufer ist zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Sollte der Käufer jedoch nicht schriftlich unverzüglich nach Vertragsabschluss eine gegenteilige Weisung erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Versicherung der Ware während des Transportes zu veranlassen und dem Käufer die Kosten der Versicherung in Rechnung zu stellen.

 

3.       Die Versandkosten und Versandbedingungen werden dem Kunden mit der Annahmeerklärung angegeben. Der Käufer kann eine andere Spedition wählen, als vom Verkäufer vorgeschlagen, muss dies jedoch schriftlich unverzüglich nach Vertragsschluss dem Verkäufer mitteilen.

 

4.       Dem Käufer steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

§ 4

Lieferbedingungen

 

1.       Durch den Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd und dürfen daher durch den Verkäufer um bis zu drei Tage überschritten werden, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses.

 

2.       Lieferungen erfolgen ab Werk. Sofern eine Versendung der Ware stattfindet, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

 

3.       Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt dies der Verkäufer dem Käufer unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

 

4.       Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

5.       Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

 

6.       Bei Sonderanfertigungen ist eine Über- oder Unterproduktion bis zu 10% zulässig. Die abweichende Produktionsmenge wird in der Rechnung berücksichtigt.

 

7.       Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

 

 

§ 5

Versand, Versicherung und Gefahrübergang

 

1.       Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

 

2.       Der Verkäufer schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von ihm genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

 

3.       Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen oder, falls keine Versendung vereinbart ist, mit Übergabe auf den Käufer über.

 

 

§ 6

Eigentumsvorbehalt

 

1.       Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.

 

2.       Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.

 

3.       Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

4.       Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

 

a)      Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

 

b)      Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Die in § 2 Ziff. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

 

c)      Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

 

d)      Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird er auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

 

5.       Soweit im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, behält sich der Verkäufer auch das Eigentum und die geistigen Schutzrechte an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

 

§ 7

Sachmängelgewährleistung, Garantie

 

1.       Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

 

2.       Der Verkäufer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist, nicht aufgrund von § 10 Abs. 1 dieser AGB des UN-Kaufrecht Anwendung findet und es sich bei den gesetzlichen Vorschriften nicht um zwingendes Recht handelt.

 

3.       Die Gewährleistungsfrist auf vom Verkäufer gelieferte Sachen wird auf 12 Monate ab Lieferung beschränkt, soweit die Parteien individualvertraglich nichts anderes vereinbart haben.

 

4.       Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Käufer genehmigt, wenn ein Mangel dem Verkäufer nicht unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

 

5.       Liegt ein Mangel vor, kann der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leisten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

 

6.       Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

 

7.       Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

 

8.       Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

9.       Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

 

 

§ 8

Haftung aus Verschulden

 

1.       Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

 

2.       Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

 

3.       Soweit der Verkäufer gemäß § 8 Ziffer 2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

 

4.       Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

5.       Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

6.       Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

 

§ 9

Schlussbestimmungen

 

1.       Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausländischer Einbeziehung des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

 

2.       Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen jeweils mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers.

 

3.       Sofern es sich bei dem Käufer um eine Person mit Sitz im Ausland handelt, werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Frankfurt am Main. Die Verhandlungen des Schiedsgerichts finden am Sitz des Verkäufers statt. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch.

 

4.       Abweichend von § 10 Ziff. 3 dieser AGBs steht es den Parteien frei Ansprüche, welche im Wege des Urkundenprozesses (§§ 592ff. ZPO) geltend gemacht werden können und sich auf Zahlungen in Höhe von bis zu EUR 20.000,00 beschränken, auch am Sitz des Verkäufers bei den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.

 

5.       Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

(Stand 07.10.2023)