Leasing

Vier gute Gründe, die für Sie als Kunde für Leasing sprechen

1.) Hilft Liquidität zu erhalten. Leasing schont das Eigenkapital und stärkt die Bonität gegenüber der Hausbank.

 

2.) Gibt Planungssicherheit. Innovative Geräte zu leasen, rechnet sich. Der Grund: Sie bezahlen erst, wenn Sie mit dem Gerät Geld verdienen. Statt hoher Anschaffungskosten, die nach und nach wieder hereingeholt werden müssen, begleichen Sie regelmäßige Leasingraten – mit Erträgen, die während und durch die Gerätenutzung erwirtschaftet werden. Zu diesem Pay-as-you-earn-Vorteil kommt die Planungssicherheit. Die konstanten Leasingraten sind ein in Ihrer Praxis fest berechenbarer Kostenblock.

 

3.) Ermöglicht größere Investitionen zu einem früheren Zeitpunkt. Kleine Raten ersetzen hohe Kaufpreise. Denn oft erfordert es die Geschäftsentwicklung, dass neue Technik benötigt wird. Um mit. Doch die Anschaffung bindet Kapital. Durch kleine Monatsraten können Sie genau dann in neue Technik investieren, wenn sie benötigt wird.

 

4.) Bietet Flexibilität. Dank der Austausch-Option immer auf dem neusten technischen Stand bleiben. Denn, wenn Sie Ihre  kaufen, dann legen Sie sich auf Jahre fest. Doch die Technik entwickelt sich ebenso wie Ihr Unternehmen. GRENKE bietet daher Leasing mit Austausch-Option. Kommen leistungsfähigere oder sparsamere Geräte auf den Markt, als die von Ihnen geleasten, können Sie auch während des laufenden Vertrags und teils ohne Erhöhung der Leasingrate wechseln. Wächst Ihr Unternehmen, steigt Ihr Technikbedarf, lässt sich der Leasingvertrag zudem erweitern.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Betrag ist Leasing möglich?

Leasing ist bei uns schon ab einem Netto-Kaufpreis von 500 Euro möglich. Damit können selbst kleine Investitionen über Leasing finanziert werden.

 

Wie kann ich eine Leasing-Anfrage stellen?

Sie können sich mit Ihrer Leasing-Anfrage direkt an uns wenden. Wir leiten die Anfrage direkt an unseren Leasingpartner GRENKE weiter. Die Prüfung der Anfrage erfolgt dabei in kurzer Zeit und Sie können Ihren Vertrag direkt bei uns unterzeichnen. Sie haben immer hadewe als direkten Ansprechpartner.

 

Wann beginnt mein Leasingvertrag?

Sie bestätigen uns in einer Übernahmebestätigung, an welchem Tag Sie das Leasingobjekt erhalten haben. Die vereinbarte Grundmietzeit des Leasingvertrags beginnt erst am 1. des auf die Übernahme folgenden Kalenderquartals oder Kalendermonats, wenn Sie eine monatliche Zahlungsweise vereinbart haben. Bis dahin zahlen Sie eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1/30 der vereinbarten Leasingrate pro Tag.

 

Wann sind die Leasingraten fällig?

Um auch hier effizienter und kostengünstiger zu arbeiten, werden die fälligen Leasingraten nur vier Mal im Jahr (jeweils am 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober) erhoben. Dies bedeutet, die Leasingrate wird vierteljährlich im Voraus erhoben.

Auf Wunsch ist natürlich jederzeit auch ein monatlicher Einzug möglich. Hierbei entfällt jedoch die bereits einkalkulierte Kostenersparnis in Höhe von 1,5 %, um die sich Ihre Rate in einem solchen Fall erhöht.

 

Muss das Objekt versichert werden?

Für alle Objekte besteht eine Versicherungspflicht. Sollten Sie keine eigene technische Versicherung haben, werden Ihre Objekte in eine günstige Rahmenversicherung aufgenommen. Die Versicherungskosten werden einmal jährlich erhoben und sind vom Kaufpreis des Objektes abhängig.

 

Wann bin ich Eigentümer der Leasingobjekte?

Eine Besonderheit der Leasingfinanzierung ist, dass Sie als Leasingnehmer nicht den Leasinggegenstand "abbezahlen", sondern nur eine Gebühr für dessen Nutzung entrichten.

In seinen Grundzügen ist Leasing mit einer Miete vergleichbar. Nehmen Sie das Beispiel "Miet-Wohnung". Wenn Sie eine Wohnung mieten, dann erwerben Sie mit Ihren Raten nicht das Eigentum an der Wohnung, sondern Sie bezahlen lediglich für ihre Nutzung. Sie werden durch die Zahlung der Wohnungsmiete also nie Eigentümer der Wohnung. Endet der Mietvertrag über die Wohnung, müssen Sie
ausziehen, also die Wohnung "zurückgeben". Ebenso verhält es sich beim Leasing.

Kann ich den Leasingvertrag vorzeitig beenden?

Im Leasingvertrag vereinbaren die Parteien die volle Amortisation der Anschaffungskosten, Gebühren und Zinsen. Der Leasingvertrag kann jederzeit durch eine vorzeitige Ablösung beendet werden, wobei auch hier die volle Amortisation erreicht werden muss.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Leasing an unser Service Team.

Telefon: 0511-336399-0
Email: info@hadewe.de